Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Alterseinkünfte

    Wie ist eine mögliche Doppelbesteuerung nun nachzuweisen?

    von StB Christian Herold, Herten, www.herold-steuerrat.de

    | Am 31.5.21 hat der BFH unter großer Beachtung der Presse seinen beiden aktuellen Rentenurteile veröffentlicht (BFH 19.5.21, X R 33/19 und X R 20/21). Für künftige Rentenjahrgänge ist sicherlich die Aussage am wichtigsten, dass sich bei ihnen ‒ aufgrund des zunehmendem Besteuerungsanteils ‒ eine Doppelbesteuerung ergeben kann. Und Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat daher auch bereits angekündigt, insoweit gesetzlich tätig werden zu wollen. Doch was bringen die Urteile für die derzeitigen Rentner? Antwort: Auch bei ihnen kann heute schon im Einzelfall eine Doppelbesteuerung vorliegen. Doch diese ist von ihnen detailliert nachzuweisen. |

    1. Hintergrund

    Bis 2004 wurden Renten nur mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer unterworfen, der bei vielen Rentnern lediglich zwischen 27 und 35 % lag. Pensionäre ‒ also insbesondere ehemalige Beamte ‒ mussten ihre Altersbezüge hingegen voll versteuern. Das BVerfG hat in dieser Rechtslage eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gesehen und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung spätestens mit Wirkung ab 2005 verpflichtet (BVerfG 6.3.02, 2 BvL 17/99).

     

    Diesem Auftrag ist der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz nachgekommen. Seit dem 1.1.05 sind nicht nur Pensionen, sondern auch Rentenbezüge im Grundsatz voll einkommensteuerpflichtig, wobei der Gesetzgeber sehr langfristig wirkende Übergangsregelungen geschaffen hat. Diese sehen vor, dass bei Rentnern, die bis einschließlich 2005 in den Rentenbezug eingetreten sind, auf Dauer ein Betrag von 50 % ihrer damaligen Rente steuerfrei bleibt. Für Rentner, deren Rentenbezug später begonnen hat oder beginnt, vermindert sich der für den Freibetrag maßgebende Prozentsatz. Erst Rentner, die ab 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, müssen ihre gesamte Rente versteuern.

             

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents