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  • 25.08.2008 | Kooperationen

    Praxisnetze als Versorgungsalternative

    von RA Dr. jur. Lars Lindenau, Nürnberg

    Der bundesweite Trend zu starken Praxisnetzen ist unverkennbar. Getrieben von den gegenwärtigen Umwälzungen sind sie als Ärztekollektiv eigener Art Werkidee einer alternativen, nicht nur regionalen Versorgung. Leitbild des Praxisnetzes ist der – zumeist lokale – Verbund von Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften (den ehemaligen Gemeinschaftspraxen) oder medizinischer Versorgungszentren. Krankenhäuser können ebenso involviert sein. Die Berufsordnungen der Bundesländer sehen hier teilweise unterschiedliche Möglichkeiten und Voraussetzungen vor (vgl. auch den „Praxisverbund“).  

    1. Zweckrichtung

    Primäre Träger dieser Netze sind meistens niedergelassene Hausärzte und/oder Fachärzte, die sich zu verschiedenen Zwecken zusammenschließen: Am Anfang eines Netzes kann die Verbesserung der interkollegialen Zusammenarbeit, z.B. in Fragen der medizinischen Qualität stehen. Diese werden dann als Qualitätsverbund oder Qualitätszirkel bezeichnet und können am Anfang eines „Ärztenetzes“ stehen. Daneben und in weiteren Schritten kann das Netz mehr und mehr Aufgaben übernehmen, z.B. im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit: 

     

    • gemeinsame Werbung, Internet, Logo,
    • Patientenseminare, Pressekontakte.

     

    Weiterhin sind verschiedene Arten denkbar, Verwaltungs- und Personalangelegenheiten im Netzverbund zu organisieren: 

     

    • Zusammenlegung der EDV/sonstiger Praxisverwaltung,
    • gemeinsamer Einkauf (Einkaufsverbund),
    • standardisierte Patientenakte,
    • Organisation des Not- und Bereitschaftsdienstes,
    • gemeinsamer Betrieb von Geräten (Praxisgemeinschaft),
    • Organisation eines Personalpools.

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