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  • 26.11.2009 | Gesetzgebung

    Änderungen bei MVZ durch Koalitionsvertrag

    Die neue Bundesregierung will den Wettbewerb für niedergelassene Ärzte durch MVZ beschränken: Gesellschafter von MVZ sollen künftig nur noch Vertragsärzte und Kliniken sein. Die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und der Stimmen müssen bei den Ärzten liegen. Eine Ausnahme ist nur in unterversorgten Gebieten möglich. Apotheker und andere Leistungserbringer sollen also keine MVZ mehr gründen können. Die Frage, wie weit der Bestandsschutz reicht und ob neben bestehenden MVZ auch derzeit in Planung befindliche Vorhaben Bestandsschutz genießen, ist offen. Sinngemäß gilt dies auch für die Verteilung der Gesellschaftsanteile.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 317 | ID 131788

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