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  • · Fördermittel für Marketing

    So unterstützt der Staat Zahnarztpraxen mit Fördermitteln für Ihr Praxismarketing

    Bild: ©geralt - pixabay.com

    von Dipl.-Ing. Marion Rohwedder, Geschäftsführerin Grantconsult GmbH, Kleve

    | Marketing sichert langfristig den Erfolg Ihrer Zahnarztpraxis. Damit das Praxismarketing auf Dauer erfolgreich ist, brauchen Sie eine maßgeschneiderte Strategie, die zu Ihrem individuellen Praxisprofil passt. Die Zusammenarbeit mit professionellen Beratern und Marketingagenturen kostet. Solche Ausgaben lassen sich mit staatlicher Unterstützung finanzieren. |

    Der bundesweite KfW-Unternehmerkredit passt auch für Marketingmaßnahmen etablierter Zahnärzte

    Für Marketingaktivitäten von Zahnärzten gibt es zwar kein Zuschussprogramm, auf das alle niedergelassenen Zahnärzte in ganz Deutschland zugreifen können. Bundesweit verfügbar ist allerdings die breite Darlehenspalette der KfW-Bank.

     

    Hier bietet sich als flexibel einsetzbarer Kredit der KfW-Unternehmerkredit für Zahnarztpraxen an, die es mindestens seit fünf Jahren gibt. In Abhängigkeit von der Bonität und der Risikoklasse schwanken die Zinssätze derzeit zwischen 1 und 7,64 Prozent effektiv (Stand: November 2019). Die aktuellen Zinskonditionen sind jeweils auf der Website der KfW-Bank abrufbar (kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger).

     

    In der Praxis läuft die Antragstellung immer über einen Finanzierungspartner wie eine Bank oder Sparkasse. Das bedeutet, dass Sie für Ihr Vorhaben eine gewöhnliche Kreditanfrage bei einer Bank stellen und diese von der Tragfähigkeit der geplanten Investition überzeugen. Ist die Bank grundsätzlich bereit, Sie dabei finanziell zu begleiten, können Sie über Ihren Finanzierungspartner den KfW-Unternehmerkredit beantragen.

     

    PRAXISTIPP: VORAB-BERATUNG NUTZEN | Lassen Sie sich zunächst kostenfrei durch die KfW-Hotline (erst-)beraten, welche Programme für Ihr konkretes Vorhaben infrage kommen.

     

    Für Existenzgründer gibt es bundesweite ERP-Förderprogramme „Gründen/Aufbauen“

    Falls Sie mit Ihrer Zahnarztpraxis weniger als fünf Jahre am Markt sind, haben Sie keinen Zugriff auf den KfW-Unternehmerkredit. Stattdessen kommen drei andere ERP-Programme aus der Kategorie „Gründen/Aufbauen“ in Betracht:

     

    1. ERP-Kapital für Gründung (500.000 Euro zur Teilfinanzierung)

    Die Bedingungen für das Programm „ERP-Kapital für Gründung“ sind:

    • Die Praxisgründung liegt nicht länger als drei Jahre zurück.
    • Bis zu 50 Prozent des Vorhabens können finanziert werden.
    • Sie müssen mindestens 10 Prozent Eigenkapital einbringen.
    • Sicherheiten sind nicht erforderlich.
    • Sie können sieben tilgungsfreie Anlaufjahre nutzen.

     

    Die Konditionen verändern sich mit der Laufzeit. Die ersten drei Jahre sind besonders günstig (zurzeit 0,4 Prozent), ab dem vierten Jahr steigt nach heutigen Informationen der effektive Zinssatz auf 2,82 Prozent an.

     

    2. ERP-Gründerkredit StartGeld (bis 100.000 Euro zur Vollfinanzierung)

    Die Bedingungen für das Programm „ERP-Gründerkredit StartGeld“ sind:

    • Der Kredit ist auch für Selbstständige im vorläufigen Nebenerwerb erhältlich.
    • Sie müssen kein Eigenkapital einbringen.
    • Die KfW unterstützt Sie bei der Besicherung.

     

    Die Konditionen orientieren sich an der Laufzeit und liegen derzeit zwischen 1,56 und 2,32 Prozent Effektivzins.

     

    3. ERP-Gründerkredit universell (ab 500.000 Euro zur Vollfinanzierung)

    Die Bedingungen für das Programm „ERP-Gründerkredit universell“ sind:

    • Die Praxisgründung darf höchstens fünf Jahre her sein.
    • Die KfW unterstützt Sie bei der Besicherung des Kredits, wenn die Praxisgründung mindestens zwei Jahre her ist.

     

    Die Konditionen hängen von der Bonität und der damit im Zusammenhang stehenden Preisklasse sowie von der Laufzeit ab. Der Zinssatz liegt derzeit zwischen 1 und 7,69 Prozent effektiv (Stand: November 2019).

    Marketing kann auch mithilfe von Förderkrediten für Betriebsmittel finanziert werden

    Grundsätzlich können Sie mit Förderkrediten, die u. a. auch zur Finanzierung von Betriebsmitteln gedacht sind, alle Arten von Marketingaktivitäten finanzieren. Dazu gehören z. B.

    • die Programmierung von Websites,
    • der Kauf von Werbematerialien,
    • der Druck von Flyern oder
    • die Finanzierung einer Online-Marketingkampagne.

     

    Dazu konkrete Beispiele von finanzierbaren Beratungsleistungen:

     

    • Beispiel: Markt (extern) analysieren

    Die externe Marktanalyse verschafft Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, sich in Ihrem Markt konkurrenzfähig zu positionieren. Sie ist die Basis für den Marketingplan bzw. das Marketingkonzept, woran die strategischen und operativen Ziele für Ihre Praxis anknüpfen.

     

     

    • Beispiel: Unternehmen (intern) analysieren

    Bei der internen Unternehmensanalyse geht es darum, ein Leitbild zu entwickeln oder zu aktualisieren und den Status quo in Sachen Stärken und Schwächen festzustellen (SWOT-Analyse). Auf Basis dieser Daten lassen sich spezifische Unternehmensstrategien erarbeiten.

     

     

    • Beispiel: Unternehmensziele definieren

    Unternehmensziele sind wichtig, um sich zu positionieren und eine gewisse Marschrichtung festzulegen. Unternehmensziele hängen mit Ihrer Geschäftsidee zusammen, mit Ihrer Zielgruppe, Ihrem Standort und all den Informationen, die sich aus der internen und externen Analyse von Markt und Unternehmen ergeben.

     

    Beratungsunternehmen helfen dabei, die Marktstellung Ihrer Zahnarztpraxis einzuordnen und die aktuelle Strategie so anzupassen, dass sie zu Ihnen und dem lokalen Umfeld passt.

     

     

    • Beispiel: Umsetzungsstrategien entwickeln

    Damit Patienten Sie finden und wissen, was Sie bieten, müssen Sie am Markt sichtbar werden. Dazu können Sie Anzeigen schalten, Flyer verteilen, einen Tag der offenen Tür veranstalten, Vorträge halten, Internet-Marketing betreiben, die Website mit spannenden Blogbeiträgen beleben, auf Social-Media-Plattformen Videos oder Textbeiträge veröffentlichen und vieles mehr.

     

    Doch was passt zu Ihnen und zu Ihrer Zielgruppe? Mit welcher Strategie erreichen Sie die gewünschte Außenwirkung? Auch diese Fragen lassen sich in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Marketingberater klären.

     

    Zuschüsse für Marketingaktivitäten sind sonst Ländersache

    Wenn Sie keinen Kredit aufnehmen möchten, sondern stattdessen auf der Suche nach nicht rückzahlbaren Zuschüssen sind, empfiehlt sich der Kontakt zur örtlichen Wirtschaftsförderung (suchen Sie nach „Wirtschaftsförderung“ oder „IHK“ ‒ jeweils in Kombination mit Ihrem Ort). Dort erfahren Sie schnell und zuverlässig, welche Möglichkeiten es an Ihrem Standort gibt (leider gewährt nicht jedes Bundesland Zuschüsse für Marketingaktivitäten).

     

    Die Wirtschaftsförderung bietet in der Regel Beratungen rund um das Thema Fördermöglichkeiten direkt vor Ort, veranstaltet regelmäßig Informationstage und stellt die verfügbaren Programme vor.

     

    • Beispiel: „Coaching für KMU“ in Baden-Württemberg

    Der Zuschuss für das Baden-Württemberg-Programm „Coaching für kleine und mittlere Unternehmen“ beläuft sich auf maximal 6.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent (iww.de/s3140).

     

    Bezuschusst werden Kosten für die Marketingberatung, nicht aber Kosten für Werbemaßnahmen wie Anzeigen, Flyer oder das Programmieren der Praxiswebsite.

     

    Im Zuge des Zuschussprogramms wird der Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Auch wenn eine Zahnarztpraxis mit Sitz in Baden-Württemberg neue Marktchancen erschließen, ausweiten oder ihre Geschäftstätigkeit spezialisieren möchte, kann sie Zuschüsse aus dem Coaching-Programm erhalten.

     

    Beispiel: Die Stuttgarter Zahnarztpraxis Z möchte sich auf die Behandlung von Senioren spezialisieren. Um eine Strategie zu entwickeln, kann sie eine bezuschusste Beratung im Rahmen des Programms „Coaching für kleine und mittlere Unternehmen“ beantragen.

     
    Quelle: ID 46611913