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  • 01.06.2007 | Vermögensanlagen

    Geänderte Steuerregeln führen bei Anleihen zu einer höheren Nachsteuerrendite

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Im Jahr 2005 sorgte das Alterseinkünftegesetz dafür, dass Selbstständige ihre Depotzusammensetzung mit Blick auf den Ruhestand überdenken mussten. Zu Jahresbeginn brachte der geminderte Sparerfreibetrag besonders bei Zinspapieren Einbußen in der Nachsteuerrendite. Nun soll es ab 2009 über die Abgeltungsteuer zu ganz neuen Spielregeln kommen. Diese bringen dem Anleger im Rentenbereich per saldo Verbesserungen, da Zinsen nur noch pauschal mit maximal 25 v.H. besteuert werden. So müssen sich konservativ ausgerichtete Freiberufler erneut umstellen und bereits beim derzeitigen Erwerb über passende Produktalternativen nachdenken. Dieser Beitrag zeigt Anleiheformen auf, die von der Umstellung profitieren. 

    1. Auswirkung der steuerlichen Änderungen

    Anleihen zählen zwar in ihrer Grundform als festverzinsliche Wertpapiere zu den risikoloseren Anlageprodukten, jedoch ist damit auch die steuerliche Erfassung der Erträge sehr ausgeprägt und lässt wenig Raum für steuerfreie Einnahmen. Die seit Jahrzehnten herrschende Benachteiligung von Anleihen wird sich aber 2009 wandeln, wenn das Risiko bei der Geld-anlage nicht mehr gesondert belohnt wird. So werden alle Wertpapiere auf einer Stufe mit dem gleichen Tarif besteuert. Es wird keine Rolle mehr spielen, ob die Erträge aus Kursgewinnen oder Ausschüttungen stammen. Davon profitieren Anleihen besonders, da die Zinsen auch nicht mehr die Progression der übrigen Einkünfte von Selbstständigen belasten. 

     

    Beispiel: Vergleich der Progressionssätze

    Ein verheirateter Arzt mit einem Praxisgewinn von 140.000 EUR erzielt jährlich 25.000 EUR Zinsen aus Sparguthaben und Anleihen. 

     

    Steuerrechnung für 

    2007/08 

    ab 2009 

    Gewinn § 18 EStG 

    140.000 EUR 

    140.000 EUR 

    Kapitaleinkünfte 

    25.000 EUR 

    – 

    Sonstige Abzüge 

    -20.000 EUR 

    -20.000 EUR 

    zu versteuerndes Einkommen 

    145.000 EUR 

    120.000 EUR 

    Einkommensteuer Splittingtabelle 

    45.072 EUR 

    34.572 EUR 

    Progression Steuererklärung 

    31,1 v.H. 

    28,8 v.H. 

    Abgeltungsteuer auf 25.000 (25 v.H.) 

     

    6.250 EUR 

    Steuer insgesamt 

    45.072 EUR 

    40.822 EUR 

    Progressionssatz insgesamt 

    31,1 v.H. 

    28,2 v.H. 

     

     

    Ergebnis: Ohne sein Anlageverhalten zu ändern, erzielt das Ehepaar netto jährlich 4.250 EUR mehr Zinserträge. 

     

    Dieser generelle Renditeschub fällt aber nicht immer gleich aus. Besonders profitieren Anleihen in Form von Finanzinnovationen nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG, da die Summe aus Zinsen und Kursgewinnen moderater als derzeit besteuert wird. Die größten Gewinner sind abgezinste Papiere wie Bundesschatzbriefe oder Zerobonds. Denn der geballte Einnahmezufluss auf einen Termin wird nicht mehr zu einem Progressionssprung führen und die zwischenzeitlichen Zinseszinseffekte bleiben weiterhin unbelastet. 

     

    Karrierechancen

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