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  • 03.03.2010 | Einkünftequalifizierung

    Steuerberater als Insolvenzverwalter

    Im Streitfall (FG Düsseldorf 18.11.09, 7 K 3041/07 G,F; Abruf-Nr. 100529) führte der Kläger eine Praxis als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer. Darüber hinaus war er als Insolvenzverwalter tätig und betreute mehr als 100 Insolvenzverfahren. Streitig war, ob der Kläger Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder solche aus selbstständiger Tätigkeit erzielt. Der Senat gab der Klage des Steuerberaters statt und folgte dabei der Rechtsprechung des BFH, wonach die Tätigkeit von Konkursverwaltern, Zwangsverwaltern oder Insolvenzverwaltern eine vermögensverwaltende Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und keine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist. Zudem hatte das FG keine Zweifel, dass der Kläger seine Leistungen im Streitzeitraum persönlich erbracht hatte. Zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 FGO bestand mangels grundsätzlicher Bedeutung für die Allgemeinheit kein Anlass. Vor dem BFH ist zu der gleichen Frage noch das Verfahren VIII R 37/09 offen.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 57 | ID 133933

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