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  • · Fachbeitrag · Corona-Krise

    Die Finanzverwaltung gewährt angesichts der COVID-19-Krise Erleichterungen

    | In einer Reihe von Bundesländern haben die Finanzverwaltungen damit begonnen, Antragsformulare für „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ ins Netz zu stellen. Grundlage ist das Schreiben des BMF (19.3.20 IV A 3 - S 0336/19/10007 :002 ) zu Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie zur Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern. |

     

    • KP-Sonderausgabe: Beratung in der Corona-Krise

    Bei allem Verständnis für die Notlage der Mandanten sollten Sie jetzt erst einmal an Ihre eigene Sicherheit denken; denn Sie begeben sich aus Haftungsgesichtspunkten mit Ihren Auskünften auf unsicheres Terrain. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie sich in dieser Situation am besten schützen, empfehlen wir Ihnen die aktuelle Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell zu Haftungsfallen in der Krisenberatung.

     

    Beantragt werden können mit diesen Formularen:

     

    • die zinslose Stundung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer,
    • die Herabsetzung von Vorauszahlungen/des Steuermessbetrags für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.

     

    Da diese Anträge grundsätzlich nicht formgebunden sind, dienen die Formulare der Arbeitserleichterung für beide Seiten.

     

    Links zu den Antragsformularen der Finanzverwaltungen

     

    Quelle: ID 46417501

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