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  • 28.04.2009 | Aufwandsentschädigung

    Ehrenamtliche Betreuer nach § 1835a BGB

    Die OFD Hannover (6.2.09 - S 2337 - 121 - StO 215, Abruf-Nr. 091282) nimmt ergänzend zum BMF (25.11.08, IV C 4 - S 2121/07/0010) zu der Steuerbefreiung von Einnahmen aus einer nebenberuflich ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit (Ehrenamtsfreibetrag) nach § 3 Nr. 26a EStG Stellung und bestimmt, wie sich Aufwandsentschädigungen eines ehrenamtlichen Betreuers auf die Einkommensteuer auswirken.(GD)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 115 | ID 126323

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