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  • 22.06.2011 | Arbeitgeberleistungen

    Steuervorteile durch Sachzuwendungen für Mitarbeiter nutzen

    von Dipl.-Finanzw. Dr. Volker Kreft, RiFG, Bielefeld

    Der BFH hat sich unlängst mit der einkommensteuerlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen sowie Geschenkgutscheinen befasst. Er stellte dabei erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und dem bis zur Höhe von monatlich 44 EUR steuerfreien Sachlohn auf. Die Urteile eröffnen in vielen Fällen neues Gestaltungspotenzial, das inbesondere bei beabsichtigten Lohnerhöhungen durch Gewährung von steuerbefreiten Sachleistungen genutzt werden kann.  

    1. Sachlohn nach der BFH-Rechtsprechung

    In den zugrunde liegenden Sachverhalten  

     

    • konnten Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 EUR monatlich tanken;

     

    • hatten Arbeitnehmer anlässlich eines Geburtstags Geschenkgutscheine einer großen Einzelhandelskette über 20 EUR von ihrem Arbeitgeber erhalten;

     

    • durften Arbeitnehmer mit vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen bei einer Tankstelle ihrer Wahl 30 Liter Treibstoff tanken und sich die Kosten dafür vom Arbeitgeber erstatten lassen.

     

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