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  • · Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Juni 2019)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Einkommensteuerliche Behandlung eines Facharztstipendiums zur Sicherung der Versorgung des ländlichen Raums: Zur Frage der einkommensteuerlichen Behandlung eines Stipendiums, welches von einer durch ein Bundesland und einer Kassenärztlichen Vereinigung gegründeten gemeinnützigen Stiftung ausgereicht wird, wenn sich der Stipendiat verpflichtet, sich (unmittelbar nach Bestehen der entsprechenden Facharztprüfung) für eine bestimmte Zeit in dem entsprechenden Bundesland niederzulassen und dort an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. (FG Thüringen 14.3.18, 3 K 737/17, Rev. BFH IX R 33/18)

     

    • Mehraktige Ausbildungsmaßnahme und Kindergeld: 1. Liegt der notwendige zeitliche Zusammenhang zwischen Ausbildungsabschnitten nicht mehr vor, wenn die Berufsausbildung im Januar 2014 beendet wurde und der weitere Ausbildungsabschnitt erst im September 2015 aufgenommen wurde? 2. Ist hier eine berufsbegleitende Weiterbildung anzunehmen, da das Kind nach Abschluss seiner ersten Ausbildung u.a. während seiner weiteren Ausbildung vollzeitig berufstätig war? (FG Niedersachsen 13.8.18, 11 K 155/18, Rev. BFH III R 2/19)

     

    • Betriebsausgabe: Anerkennung von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung des mitarbeitenden Ehegatten: Sind die monatlichen Zahlungen des Arbeitgeber-Ehegatten an eine Unterstützungskasse in Form einer Entgeltumwandlung für die Altersversorgung auch dann als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte während des Berufslebens auf die Auszahlung von nahezu 50 v.H. seines Bruttogehalts verzichtet und dabei einen Ausfall von bis zu 800.000 Euro riskieren würde? (FG Baden-Württemberg 13.9.18, 1 K 189/16, Rev. BFH X R 32/18)

     

    • Erste Tätigkeitsstätte eines Rettungsassistenten: Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 S. 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: Rettungsassistent)? (FG Nürnberg 3.5.18, 6 K 1218/17, Rev. BFH VI R 11/19)
    Quelle: ID 45987622

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