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  • 03.01.2008 | Abgeltungsteuer

    Kein Jahr mehr bis zur Neuberechnung der Rendite bei der Geldanlage

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    2009 kommt die pauschale Steuer mit 25 v.H. auf alle Kapitalerträge und damit ein radikaler Bruch mit dem heutigen System. Eine Einkunftsart wird komplett vom übrigen Einkommen getrennt und belastet nicht mehr die Progression für die sonstigen Freiberufler-Einkünfte. Diese Aussicht müssen Langfristsparer und Spekulanten bereits heute für ihre Investment-entscheidung einbeziehen – bei Neukäufen, Depotumschichtungen sowie Unterschriften unter Sparplänen oder Versicherungsverträgen. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Resultate für die Anlegerpraxis sowie eine Bewertung einzelner Produkte dar, die Selbstständige bei der Anpassung ihres Sparverhaltens oder Umstrukturierungen beachten sollten. 

    1. Die grundlegenden Aspekte

    Die Abgeltungsteuer bringt nicht nur einen Pauschalsatz auf eine deutlich erweiterte Bemessungsgrundlage. Diese führt bei Selbstständigen auch zum geänderten Umgang mit dem Finanzamt. 

     

    1.1 Keine Verbesserung bei Auslandsdepots

    Eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gibt es bereits in 16 anderen EU-Staaten sowie vielen außereuropäischen Ländern. Da Banken bei Einnahmen aus Auslandsdepots keinen Steuerabzug vornehmen und dies bei thesaurierten Erträgen aus Fondsgesellschaften mit Sitz jenseits der Grenze generell nicht erfolgt, bleibt weiterhin ein Weg offen, Schwarzgeld im Ausland zu deponieren. Zwar soll dies durch die Kontrollen der Mitte 2005 eingeführten EU-Zinsrichtlinie verhindert werden. Diese Maßnahme wirkt aber nur auf wenige Produkte und lässt sich leicht umgehen. Das gilt auch für die 2011 auf 35 v.H. ansteigende Quellensteuer. 

     

    Zwar unterliegen die im Ausland erzielten Kapitalerträge ab 2009 ebenfalls der Abgeltungsteuer, aber erst über die Veranlagung. Damit entfällt hierfür der Vorteil, dass die Kreditinstitute dem Anleger die steuerlichen Pflichten im Idealfall komplett und ohne Zusatzentgelt abnehmen und die Steuererklärung deutlich dünner wird. Freiberufler mit Depots jenseits der Grenze müssen sich also die zusätzliche Mühe machen, die dort erzielten Einnahmen nach den neuen Regeln ab 2009 aufzuschlüsseln, ihre Wertpapiere in die Kategorie mit/ohne Bestandsschutz trennen und die Liste um die bislang irrelevanten Kurserträge nach Ablauf der Spekulationsfrist deutlich erweitern. 

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