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  • 27.10.2025 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Weitere Themen

    PV-Anlagen: Nachweis für Nutzung Nullsteuersatz

    Um den Nullsteuersatz nutzen zu können (PBP 11/2025, Seite 20), muss der Lieferant oder Installateur gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass er die Voraussetzungen dafür erfüllt. Ausreichend ist die Erklärung des Erwerbers, dass er Betreiber der Anlage ist und dass entweder ein begünstigter Installationsort vorliegt oder die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt bzw. betragen wird (Abschn. 12.18 Abs. 6 UStAE). Diese Erklärung des Auftraggebers des Installateurs kann wie folgt aussehen.