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  • 22.05.2018 · Sonderausgaben · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen

    Sonderausgabe Das neue Architekten- und Ingenieurrecht im BGB

    Seit dem 01.01.2018 gilt das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“). Für Planungsbüros bedeutet es eine Zäsur. Erstmals gibt es im BGB ein eigenes Architekten- und Ingenieurrecht. Die Neuerungen schlagen jetzt auch im Tagesgeschäft „so richtig auf“. Diese Sonderausgabe liefert Ihnen alle Informationen, um sich auf das neue Recht optimal einzustellen.