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  • 08.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Bauphysik, Geotechnik, Vermessung … · Verträge/Honorar/Änderungen

    Nachtragsvereinbarung für Planungsleistungen

    In die HOAI 2013 ist explizit ein Honoraranspruch für Planungsänderungen aufgenommen worden (§ 10 HOAI). Ein solches Planungsänderungshonorar kann nach den Regeln des § 10 berechnet werden oder als Pauschale (Vereinbarung schriftlich und bei Auftragserteilung der Änderung). Die Pauschale hat den Charme, dass die Honorarvereinbarung und -abrechnung einfacher wird. Nutzen Sie dafür das Musterformular für eine Nachtragsvereinbarung.