10.06.2026 · Nachricht aus PBP · Öffentliche Aufträge
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, dass in Verhandlungsverfahren nicht nur der Inhalt der Präsentation („Was“), sondern auch die Art der Präsentation („Wie“) gewertet werden kann. Das hat die Vergabekammer (VK) Westfalen einmal mehr klargestellt.
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