11.09.2025 · Nachricht aus PBP · Öffentliche Aufträge
		
	
	
		Wenn Sie bei einer VgV-Ausschreibung mit missverständlichen Anforderungen konfrontiert werden, sollten Sie darauf besser mit einer Bieteranfrage reagieren als mit der Antwort, die Vergabeunterlagen zu ändern – und so den Ausschluss aus dem VgV-Verfahren zu riskieren. Dieses Schicksal ereilte nämlich jetzt einen TGA-Planer im Saarland, und zwar unwiderruflich. Denn er scheiterte auch mit seiner Klage vor der Vergabekammer. 
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