02.09.2025 · Nachricht aus PBP · Öffentliche Aufträge
Die in einer Wertungsmatrix zum Kriterium „Präsentationstermin“ vorgesehene Bewertung (auch) von Kriterien, die nicht den Inhalt, sondern die Art der Präsentation betreffen, weisen einen hinreichenden Auftragsbezug auf. Sie sind vergaberechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschieden und damit auch eine Lanze für Büros gebrochen, die sich auf Verhandlungsverfahren gut vorbereiten.
> lesen