27.01.2026 · Fachbeitrag aus PBP · Architektenrecht
Baukostenobergrenzen tauchen in Architektenverträgen regelmäßig auf. Sie sollen dem Auftraggeber Sicherheit geben und die Planung früh auf ein festes Budget ausrichten. Für Architekten sind sie häufig eine Ursache für Haftungsstreitigkeiten. Das Problem liegt selten in der Idee der Baukostenobergrenze selbst, sondern in der Unklarheit: Ist eine Kostenangabe nur ein Orientierungswert, ein Ziel oder eine verbindliche Obergrenze? Und was passiert bei Überschreitung? PBP klärt auf.
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31.10.2024 · Fachbeitrag aus PBP · Technische Ausrüstung
In vielen Verträgen werden Baukostenobergrenzen vereinbart, die gerade in Zeiten leerer Kassen immer häufiger zu Problemen in der Projektabwicklung führen. Insbesondere in der TA wirken sich ungenaue Vereinbarungen verheerend aus. Um derartige Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen, weist Ihnen PBP im folgenden Beitrag den richtigen Weg im Umgang mit dieser wichtigen Rahmenbedingung beim Planen.
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30.07.2015 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Baukostenobergrenzen bleiben ein heißes Eisen für die planenden Berufe. Das gilt bei weitem nicht nur für im Planungsvertrag vereinbarte Kostengrenzen. Eine vom BGH bestätigte Entscheidung des OLG Schleswig lehrt nämlich, dass Baukostenobergrenzen auch „unbewusst“ und ohne entsprechende Regelungen im Planungsvertrag vereinbart werden können. Ziehen Sie daraus sowohl für Ihre Vertragsverhandlung als auch die planungsbegleitende Auftraggeber-Kommunikation die richtigen Schlüsse.
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29.05.2015 · Fachbeitrag aus PBP · Werkvertragsrecht
Planungsbüros, die einen neuen Auftrag annehmen, sollten generell den Kostenrahmen prüfen bzw. mit dem Auftraggeber vereinbaren. Das gilt unabhängig davon, in welchem Stadium sich die Planungsleistungen zum Zeitpunkt der Auftragsannahme befinden. Das lehrt eine Entscheidung des OLG München, die einem Planungsbüro, das erst in der Lph 6 ins Projekt einstieg, teuer zu stehen kam.
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26.04.2013 · Fachbeitrag aus PBP · Architektenrecht
Der Architekt verletzt seine Vertragspflichten, wenn er ein Wohnhaus plant, ohne verlässliche Kenntnis von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des privaten Auftraggebers zu besitzen. Kostenvorstellungen, die der Auftraggeber dem Architekt im Rahmen der Grundlagenermittlung zum Ausdruck gebracht hat, sind in dem Sinne verbindlich, dass sie den Planungsrahmen bestimmen und jedenfalls dann zum Vertragsinhalt werden, wenn der Architekt ihnen nicht widerspricht. Das hat der BGH klargestellt.
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