20.11.2024 · Nachricht aus PBP · Lph 8
Objektüberwachung und Bauleitung sind inhaltlich zwei Paar Schuh. Das hat das OLG Frankfurt nochmals klargestellt. Danach ist der Bauleiter nach dem allgemeinen Sprachverständnis dafür zuständig, zu überwachen, dass die Baumaßnahme entsprechend den öffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgeführt wird. Der Objektüberwacher dagegen schuldet eine Ausführung des Objekts gemäß der vertraglichen zivilrechtlichen Vereinbarung mit dem Bauherrn.
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31.10.2024 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Der Ton wird rauer, die Gangart härter. Viele Bauherren wollen Planungsverträge vorzeitig beenden. Oft berufen sie sich darauf, einen wichtigen Grund zu haben, um Ihr Honorar möglichst gering ausfallen zu lassen. Doch wann ist der wirklich gegeben? Und wie rechnen Sie Ihr Honorar bei einer Kündigung optimal ab? PBP klärt diese Fragen in einer kleinen Beitragsserie anhand der neuesten Kündigungsrechtsprechung.
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31.10.2024 · Nachricht aus PBP · Planungsleistungen
Dem Architekten obliegt es in der Lph 8, die an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten zu koordinieren. Dieser Ausschnitt der allgemeinen Koordinierungspflicht erfasst alle von der Bauausführung betroffenen Leistungsbereiche, auch diejenigen, für die besondere Fachbauleiter eingesetzt sind. Das hat das KG Berlin in einem Fall an der Schnittstelle zwischen Gebäude- und Freianlagenplanung festgestellt. Es hat auch Stellung bezogen, wo die Koordinierungspflicht endet und das Fachbüro ...
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22.10.2024 · Nachricht aus PBP · Planungsleistungen
„Der Architekt hat zwar ein Recht zur Nachbesserung der nicht genehmigungsfähigen Planung. Eine Nachbesserung kommt aber nur in Betracht, wenn die Planung in der beantragten Form dauerhaft genehmigungsfähig hergestellt werden kann. Auf grundlegende Änderungen der Planung zwecks Herstellung der Genehmigungsfähigkeit muss der Auftraggeber sich nachträglich nicht einlassen“. Diese Aussagen des OLG Düsseldorf sollten Sie hellhörig machen.
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30.09.2024 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Wer ist eigentlich Ihr Auftraggeber und muss Ihre Honorarrechnung begleichen? Solche Zweifelsfälle kommen in der Praxis öfter vor als man gemeinhin denkt. Zum Beispiel, wenn Sie mit verschiedenen Gesellschaften zu tun haben, die sehr ähnliche Namen haben. Andere „Anwendungsfälle“ sind Konstellationen mit Mutter- und Tochtergesellschaften. Ein solcher Fall lag dem OLG Düsseldorf zur Entscheidung vor. PBP macht Sie damit vertraut und hilft Ihnen, Enttäuschungen zu vermeiden.
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28.08.2024 · Nachricht aus PBP · Vertragsrecht
Vertragsfristen können nicht nur bei Abschluss des Bauvertrags, sondern auch während der Bauausführung vereinbart werden. So kann einem gestörten Bauablauf dadurch Rechnung tragen werden, dass überholte oder nicht mehr einhaltbare Fristen durch eine Terminplanfortschreibung einvernehmlich angepasst werden, wobei diese Fortschreibung wiederum Vertragsfristen und unverbindliche Kontrollfristen beinhalten kann. Das hat das KG Berlin klargestellt.
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26.08.2024 · Nachricht aus PBP · Haftung
Stichprobenartige Prüfungen von Wärmedämmarbeiten reichen nicht aus, um eine mangelfreie Objektüberwachung zu gewährleisten. Doch selbst wer Stichproben vornimmt, muss merken, wenn nur acht cm PUR-Dämmung statt der vertraglich geschuldeten neun cm eingebaut werden. Das hat das OLG Oldenburg einem Architekten ins Stammbuch geschrieben und ihn für den Austausch der Dämmung haftbar gemacht.
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25.07.2024 ·
Sonderausgaben aus PBP · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · Verträge/Honorar/Änderungen
Die Kostenberechnung spielt bei der Ermittlung der Honorare für Sie als Objekt- oder Fachplaner eine zentrale Rolle, wenn Sie Ihre Verträge auf Basis der HOAI abschließen. PBP hat für Sie in dieser Sonderausgabe die wichtigsten Inhalte rund um das Thema Kostenberechnung und Planungshonorar zusammengestellt. Sie erfahren, wie eine prüffähige Kostenberechnung aussieht, wann Sie die Kostenberechnung nach oben anpassen dürfen und wie Sie zu „Ihrer“ Kostenberechnung kommen, wenn Sie erst ...
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24.07.2024 · Nachricht aus PBP · Honorarrecht
Führt eine an den Leistungsphasen der HOAI orientierte vertragliche Vereinbarung immer dazu, dass der Architekt oder Ingenieur die vereinbarten Arbeitsschritte als Teilerfolg des geschuldeten Gesamterfolgs schuldet – und folglich ein Honorarabzug erfolgt, wenn er das nicht tut? Diese Frage beschäftigt nach wie vor die Gerichte, aktuell das OLG Karlsruhe.
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24.04.2024 · Fachbeitrag aus PBP · Honorar
Ein Zusatzhonorar für die Lph 8 wegen einer Bauzeitverlängerung kommt dann in Frage, wenn Sie dazu eine explizite vertragliche Vereinbarung getroffen haben oder wenn der Tatbestand des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) erfüllt ist. Letzteres kommt vor allem in Betracht, wenn die Bauzeitverlängerung so erheblich ist, dass die ursprüngliche Kalkulation des Architektenhonorars hinfällig wird. Was Sie konkret veranlassen müssen, um sich auf § 313 BGB berufen zu können, ergibt ...
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