25.03.2025 · Fachbeitrag aus PBP · Haftungsrecht
Immer wieder kommt es vor, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik kurz: a.a.R.d.T. (u. a.: DIN-Normen) für bestimmte Situationen nicht geeignet sind. Das gilt insbesondere bei Umbauten. Das OLG Stuttgart hat jetzt bestätigt, dass man davon einvernehmlich abweichen kann. Erfahren Sie nachfolgend, wie das OLG individuelle Planungslösungen fördert und dabei Haftungsrisiken für Planer nicht erhöht, sondern gerecht verteilt hat – und ziehen Sie daraus für das Tagesgeschäft die ...
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03.03.2025 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Die von der Grundleistung umfasste Koordinationsaufgabe des Architekten beschränkt sich im Rahmen der Lph 8 auf die zeitliche und inhaltliche Abstimmung der Leistungen der fachlich an der Objektüberwachung Beteiligten, nicht aber der Bauausführenden. Diese – in PBP 1/2025 vertretene und begründete – Ansicht teilt die Rechtsprechung in Gestalt des OLG Dresden nicht und bleibt dabei: „Im Rahmen seiner Koordinierungspflicht hat ein Architekt das harmonische Zusammenwirken der ...
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26.02.2025 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
Eine Honoraranpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage kommt bei Pauschalhonoraren nur in Betracht, wenn die Mehrleistungen des Planers zu einem unerträglichen oder unzumutbaren Missverhältnis von Gesamtleistung und Pauschalpreis führen. Das hat das OLG Köln entschieden und die Hürden für eine Honoraranpassung bei unverschuldet verzögerter Bauüberwachung bzw. Bauverzögerung um einiges nach oben geschraubt.
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11.02.2025 · Fachbeitrag aus PBP · LPH 8
Oft wird darüber gestritten, ob die konsequente Führung eines Bautagebuchs notwendig ist. Dass bei Unterlassung das Honorar entsprechend gekürzt werden kann, ist von der Rechtsprechung bereits geklärt (KG Berlin, Urteil vom 01.12.2017, Az. 21 U 19/12, Abruf-Nr. 205005 ). Aber es kann noch wesentlich schlimmer kommen, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln zeigt. Die Kölner Richter sehen nämlich auch Schadenersatzfolgen. Wappnen Sie sich dagegen.
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10.01.2025 · Nachricht aus PBP · Honorarrecht
Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung des Ingenieurs ist durch Auslegung des individuellen Vertrags nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Vertragsrechts zu ermitteln, nicht nach der HOAI. Sieht der Vertrag als Lph 9 das „Überwachen der Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfristen und Dokumentation des Gesamtergebnisses“ vor, wird davon die Grundleistung 9b „Objektbegehung“ nicht umfasst. Das hat das OLG Rostock im Einvernehmen mit dem BGH ...
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23.12.2024 · Nachricht aus PBP · Honorarrecht
Kündigt Ihr Auftraggeber den Planervertrag frei nach § 648 BGB, müssen Sie konkret zu den ersparten Aufwendungen und dem anzurechnenden anderweitigen Erwerb vortragen. Das gilt auch für Pauschalhonorarverträge. Es reicht nicht, wenn Sie das pauschal (mit einem bestimmten Prozentsatz) des Gesamthonorars beziffern. Das hat das OLG Frankfurt mit rechtskräftiger Entscheidung klargestellt.
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13.12.2024 · Nachricht aus PBP · Vertragsrecht
Das bloße Schweigen ist in der Regel keine Willenserklärung, sondern das Gegenteil einer Erklärung. Eine Ausnahme gilt für das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Hier muss der Empfänger unverzüglich widersprechen, wenn er den Inhalt des Schreibens nicht gegen sich gelten lassen will. Widerspricht er nicht, wird der Vertrag mit dem aus dem Bestätigungsschreiben ersichtlichen Inhalt rechtsverbindlich. Das hat das OLG Bamberg nochmals klargestellt.
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28.10.2024 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
In der Praxis kommt es häufig vor, dass die vertragliche Regelung über den genauen Umfang der Architekten- und Ingenieurleistungen unklar bleibt. Gefährlich wird es, wenn mehrere Planer am Werk sind. Gerade in der Lph 8 stellt sich dann die Frage, ob der nicht mit der Lph 8 beauftragte Planer möglicherweise doch (aufgrund seines Verhaltens) als „konkludent beauftragt“ anzusehen ist und werkvertraglich haftet. Mit einem solchen Fall hat sich jüngst das OLG Oldenburg befasst. PBP ...
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27.11.2024 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Der Ton wird rauer, die Gangart härter. Viele Bauherren wollen Planungsverträge vorzeitig beenden. Die freie Kündigung nach § 648 BGB ist dabei der Regel-, die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB (PBP 11/2024) der Ausnahmefall. Eine Entscheidung des OLG Düsseldorf lehrt, dass Sie bei einer freien Kündigung aufpassen müssen, um nicht hohe Honorarverluste hinnehmen zu müssen. PBP stellt Ihnen neben dem konkreten Fall auch die Fallstricke des Kündigungsparagrafen § 648 BGB ...
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27.11.2024 · Nachricht aus PBP · Honorarrecht
Die Kündigung eines nach dem 31.12.2017 geschlossenen Architektenvertrags bedarf der Schriftform. Das regeln die §§ 650q, 650h BGB. Eine formwidrige Kündigung ist dann folgenlos, wenn die andere Partei die Kündigung hinnimmt. Es ist dann in der Regel eine stillschweigende Vertragsaufhebung anzunehmen. Das hat das OLG Frankfurt klargestellt.
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