25.04.2017 ·
Download aus PBP · Projektsteuerung · LPH 8/9
Möchte der Auftraggeber Terminverzögerungen und Mängel sowie diesbezügliche Mehrkosten bei der Ausführung der Bauausführung möglichst gering halten, sollte er auf jeden Fall mehr als nur die Grundleistungen beauftragen. Mit den Grundleistungen lassen sich nämlich nur die „Grundanforderungen“ in der Lph 8 erfüllen. Das Musterschreiben erläutert dem Auftraggeber die rechtlichen Zusammenhänge und mündet in einem Angebot Besonderer Leistungen in der Objektüberwachung.
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25.04.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Bauüberwachung aktuell
Lösen Schweißarbeiten auf dem Dach einer Schule einen großen Brandschaden aus, kann das bauüberwachende Planungsbüro dafür verantwortlich sein. Diese Entscheidung des OLG Karlsruhe hat nicht nur Schlagzeilen gemacht, sondern bei den planenden Berufen auch für Verunsicherung gesorgt. Ist sie doch ein Beleg dafür, dass die Rechtsprechung mit ihren Anforderungen an die Bauüberwachung auf der Baustelle sehr, sehr – ja zu – weit geht. Trotzdem müssen Sie sich diesem Problem stellen und ...
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25.04.2017 · Nachricht aus PBP · Architektenrecht
Der Architekt, der vom Auftraggeber mit der Überwachung der Ausführung (Lph 8) beauftragt worden ist, muss sich die von diesem (bzw. von dessen Planer) erstellten Planungsunterlagen vorlegen lassen und prüfen. Diese Leistung ist zwar in den Grundleistungen der Lph 8 nicht geregelt, aber nach Ansicht des OLG Düsseldorf erforderlich, um die Bauüberwachung mangelfrei erbringen zu können.
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20.04.2017 · Nachricht aus PBP · Honorarrecht
Umfasst der Planungsauftrag mehrere Gebäude oder Ingenieurbauwerke mit konstruktiv verschiedenen Tragwerken, sind die Honorare für jedes Tragwerk getrennt zu berechnen. Das gilt auch dann, wenn der Auftrag ein Gebäude und ein (davon zu trennendes selbstständiges) Ingenieurbauwerk betrifft. Selbstständig können Gebäude und Ingenieurbauwerke auch dann sein, wenn sie übereinander angeordnet sind. Das hat das OLG München mit Billigung des BGH festgestellt.
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19.04.2017 ·
Rechentools aus PBP · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen
Die mitverarbeitete Bausubstanz ist bei Planungs- und Bauüberwachungsmaßnahmen im Bestand Bestandteil des Mindestsatzes. Anwendungshinweise dazu finden Sie in der Ausgabe 10/2013 von PPB. Dort wurde auch das Grundprinzip des nachfolgend angebotenen Excel-Tools erläutert. Der große Vorteil des Excel-Tools besteht darin, dass es ermöglicht, anrechenbare Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz direkt in die "normale" Honorarrechnung zu integrieren.
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18.04.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Das Thema „Bürgschaften“ betrifft die planenden Berufe in zweierlei Hinsicht. Zum einen werden Sie von immer mehr Auftraggebern aufgefordert, Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaften zu stellen. Zum zweiten fordern Ihnen die Grundleistungen in den Lph 8 und 9 Praxiswissen zu Bürgschaften ab. Grund genug, sich des Themas anzunehmen.
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12.04.2017 · Nachricht aus PBP · Öffentliche Aufträge
Paukenschlag zum neuen Vergaberecht vom OLG München: Bei einem Verwaltungsgebäude eines Wasserversorgers bilden Objekt-, Tragwerks- und TGA-Planung eine funktionale, wirtschaftliche und technische Einheit. Das hat zur Folge, dass die Honorare für diese Planungsleistungen bei der Schwellenwertberechnung addiert werden müssen.
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04.04.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Finanzierung
Sie brauchen einen Kredit, die Bank will Sicherheiten. Gehen Sie davon aus: Die Bank nimmt so viele Sicherheiten, wie sie bekommen kann. Oft schießt sie dabei übers Ziel hinaus. Das gilt vor allem, wenn es bei den Sicherheiten um Grundschulden, also die Haftung von Immobilien bzw. Grundstücken geht. Lernen Sie die Fallen in den AGB der Banken kennen und beschränken Sie die Sicherheitsgestellung auf das Notwendige.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Viele Planungsverträge enthalten die Klausel, dass das Büro, das wegen eines Planungs- oder Überwachungsmangels in Anspruch genommen wird, zunächst die Möglichkeit hat, den Schaden selbst zu beseitigen. Der BGH hat jetzt eine solche Klausel kassiert. Das Ende der Mangelbeseitigung in Eigeninitiative muss das aber nicht bedeuten.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Unfallversicherung
Sucht ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsbeginn nur kurz einen Arzt wegen einer privaten Routine-Untersuchung auf und erleidet er auf dem Weg von der Arztpraxis zur Arbeit einen Unfall, liegt kein Arbeits- oder Wegeunfall vor. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.
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