10.02.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Büroführung
Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter eine Dienstreise ins EU-Ausland antreten, sollten Sie eine „A1-Bescheinigung“ mit sich führen. Damit weisen Sie gegenüber den ausländischen Zollbeamten nach, dass Sie in Deutschland sozialversichert sind. Können Sie das nicht, drohen hohe Bußgelder. Um diese zu verhindern, hat formTL einen Workflow entwickelt, um die A1-Bescheinigung stets parat zu haben und uns bei solchen Dienstreisen auf unser eigentliches Business konzentrieren zu können.
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09.02.2020 · Nachricht aus PBP · Unternehmensführung
Der Digitalisierungsexperte Dr. Michael Küpper sagt eine Marktbereinigung unter deutschen Architekturbüros voraus. Gefährdet sind für ihn vor allem die Büros, die sich nicht aktiv mit BIM befassen. Es ist kein Problem, das von der Bürogröße abhängt, so Küpper in einem Interview mit „Competitionline“.
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08.02.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Arbeitgeberleistungen
Viele Mitarbeiter legen ihren Arbeitsweg sowohl mit dem Pkw als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, z. B. vom P+R Parkplatz aus, zurück. Da stellt sich die Frage, ob und wie Sie als Arbeitgeber diese Strecken möglichst steuerfrei bezuschussen können.
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31.01.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Öffentliche Aufträge
Ein Auftraggeber kann ein VgV-Verfahren nicht dadurch verhindern, dass er einen Planungsauftrag in Stufen untergliedert, bei dem die Honorare der jeweiligen Stufe die Schwellenwerte unterschreiten. Vielmehr sind die Planungsleistungen auch in dem Fall wertmäßig zu addieren und europaweit auszuschreiben, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Das hat die Vergabekammer (VK) Westfalen kargestellt.
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30.01.2020 ·
Sonderausgaben aus PBP · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · Verträge/Honorar/Änderungen
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30.01.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Unternehmensführung
Damit Ihr Planungsbüro für Ihre Mitarbeiter attraktiv ist und bleibt, können Sie ihnen auch Wohnraum unentgeltlich oder verbilligt überlassen. Dieser Sachbezug ist zwar prinzipiell steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Seit dem 01.01.2020 brauchen Sie aber unter bestimmten Voraussetzungen keinen geldwerten Vorteil mehr anzusetzen, wenn Sie Mitarbeitern eine Wohnung verbilligt überlassen oder ihnen einen Zuschuss zahlen. PBP erklärt Ihnen, wie Sie die Vorteile ausreizen können.
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30.01.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Projektabwicklung
Planen und Überwachen ist keine Einbahnstraße. Sie sind nicht der verlängerte Arm des Auftraggebers, der sich um alles kümmern muss. Das gibt die HOAI nicht her, und auch Gesetzgebung (BGB 2018) und Rechtsprechung haben sich ganz klar positioniert: Ihren Auftraggeber treffen eine ganze Palette an Mitwirkungsleistungen. Machen Sie Ihren Auftraggeber deshalb mit diesem – seinem – „Leistungsbild“ vertraut. Profitieren Sie davon, indem Sie Projekte effektiver abwickeln, Haftungsrisiken ...
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30.01.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Anrechenbare Kosten
Wie muss die planerische Bearbeitung erfolgen, damit sie beim Honorar als mitverarbeitete Bausubstanz (mvB) anrechenbar ist, und wie werden die anrechenbaren Kosten für die mvB rechnerisch hergeleitet? Zu diesen Fragen hat das OLG Brandenburg Stellung genommen und einen lange währenden Streit – zu Ihren Gunsten – beendet. Erfahren Sie, wie Sie von der Entscheidung konkret profitieren.
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30.01.2020 · Nachricht aus PBP · Honorargestaltung
Die Montage- und Werkstattplanung auf Basis der Ausführungsplanung obliegt nach VOB/B den ausführenden Unternehmen. Gelegentlich vereinbaren insbesondere Stahlbau-, Betonfertigteil- oder Fassadenbauer bzw. Firmen, die leichte Flächentragwerke herstellen, mit den Planungsbüros aber, dass diese die Montage- und Werkstattplanung übernehmen. Muss man die Montage- und Werkstattplanung dann nach HOAI abrechnen?
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30.01.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarabrechnung
Die stark steigenden Baukosten haben den unangenehmen Nebeneffekt, dass relativ viele Verträge vorzeitig gekündigt werden. Da Sie an einer solchen Kündigung keine Schuld trifft, müssen Sie Ihr Honorar nach § 649 BGB abrechnen und erbrachte von nicht erbrachten Leistungen trennen. PBP erklärt Ihnen, wie Ihnen das gelingt und Sie Ihre Honorarschlussrechnung prüffähig aufstellen.
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