02.03.2021 · Fachbeitrag aus PBP · Betriebswirtschaft
Sage und schreibe drei Viertel der Inhaber von Architekturbüros kennen den Gemeinkostenfaktor ihres Büros nicht. Und ist er bekannt, wendet ihn nur jeder Zweite bei der Honorarkalkulation an. Das ist das irritierende Ergebnis der jüngsten Bürokostenumfrage der Bundesarchitektenkammer. Auch wenn das Ergebnis in der Gesamtschau der – professionell geführten – Planungsbüros besser ausfallen dürfte, scheint doch ein gewisser Aufklärungsbedarf da zu sein. PBP zeigt Ihnen, wie Sie ...
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02.03.2021 · Nachricht aus PBP · Arbeitgeberleistungen
Ein Leser fragt: Wir sind froh, kurzfristig einen neuen Mitarbeiter gewonnen zu haben, der unser Team optimal ergänzt. Als kleines „Begrüßungsgeschenk“ wollen wir ihm die Corona-Prämie zahlen! Was gilt, wenn ihm sein früherer Arbeitgeber die Corona-Prämie von 1.500 Euro schon im Jahr 2020 gezahlt hat. Können wir dann trotzdem nochmal zahlen?
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02.03.2021 · Nachricht aus PBP · Honorarrecht
Will ein Architekt sein Honorar einklagen, muss er darlegen und ggf. beweisen, wer sein Vertragspartner ist, welche Leistungen sein Auftrag umfasst und welche Vergütung vereinbart worden ist. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt.
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02.03.2021 · Nachricht aus PBP · Vertragsrecht
Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch wegen Planungsmangels ist neben dem Mangel eine Pflichtverletzung. Einen Fachplaner technische Ausrüstung trifft kein Verschulden bei der Umsetzung der vereinbarten Lüftungsanlage, wenn sich der vom Auftraggeber geforderte Volumenstrom mit den erhältlichen Lüftungsgeräten zum Zeitpunkt von Planung und Errichtung nicht einstellen lässt (OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2020, Az. 24 U 22/18, Abruf-Nr. 220575 , rechtskräftig durch Zurückweisung ...
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02.03.2021 · Nachricht aus PBP · Planungsleistungen
Selbst wenn ein Auftraggeber von Ihnen verlangt, dass Sie bei Ihrer Planung von Satzungsvorgaben der Stadt oder Kommune abweichen, sollten Sie dem nicht nachkommen. Das lehrt eine Entscheidung des BGH.
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01.03.2021 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen
Dieser Nachtragsfall zur HOAI 2021 betrifft einen Fall, in dem der Auftraggeber eine „innere“ Planungsänderung wünscht, die den BRI unverändert lässt. Um das Planungsziel zu erreichen, müssen Grundleistungen nochmals erbracht sowie Besondere Leistungen geändert werden. Das Nachtragsangebot besteht aus einem erläuternden Schreiben an den Auftraggeber, dem Leistungsangebot und dem Honorarangebot.
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01.03.2021 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Technische Ausrüstung · Verträge/Honorar/Änderungen
Im konkreten Fall hat der Auftraggeber einem ausführenden Unternehmen gekündigt. Um kurzfristig einen Nachfolgeunternehmer zu gewinnen, muss der TA-Planer Grundleistungen nochmals und Besondere Leistungen erstmals erbringen. Aufgrund des geringen Anteils an Grundleistungen und der nicht betroffenen anrechenbaren Kosten
empfiehlt PBP, ein Pauschalhonorar oder Zeithonorar anzubieten.
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24.02.2021 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarsicherung
Ein Architekt ist bei der Forderung einer Bauhandwerkersicherungshypothek seit 2018 wie ein Bauunternehmer zu behandeln. Diese planerfreundliche – und sensationell zu nennende – Entscheidung hat das KG Berlin getroffen. Lernen Sie die Entscheidung kennen und erfahren Sie, wie Sie damit Ihren Honoraranspruch noch besser sichern als bisher.
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24.02.2021 · Fachbeitrag aus PBP · Objektüberwachung aktuell
Das Thema „Handelt es sich bei einer Bauausführung um eine handwerkliche Selbstverständlichkeit, die keiner besonderen Überwachungsleistung bedarf?“, bleibt umstritten. So hat das OLG München Abdichtungsarbeiten auf dem Flachdach nicht als handwerkliche Selbstverständlichkeit angesehen. Es hat den Fall damit – zum Nachteil der Planer – anders beurteilt als der Gerichtsgutachter. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse.
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19.02.2021 · Nachricht aus PBP · Planungsleistungen
Der Bundestag hat am 11.02.2021 den „Entwurfs eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ (GEIG) verabschiedet. Gegenüber dem ersten Entwurf aus dem Mai 2020 haben sich einige Änderungen ergeben.
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