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  • 08.11.2016 · Checklisten · Allgemeine Unternehmensführung · Personal

    Notfallvorsorge im Planungsbüro

    Wenn der Chef eines Planungsbüros krankheits- oder unfallbedingt handlungsunfähig wird, können die Angehörigen (Ehegatte, Kinder) beim Amtsgericht eine sogenannte Betreuung beantragen. Diese berechtigt die Angehörigen, in Vertretung für den Betreuten zu handeln und das Büro am Laufen zu halten. Nutzen Sie dazu das Notfallvorsorge-Formular.