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  • 06.03.2018 · Musterverträge und -schreiben · Objektplanung Gebäude / Innenräume · LPH 8/9

    § 6 VOB/B: Abwehr von Schadenersatzansprüchen - keine hindernden Umstände

    § 6 VOB/B regelt die Anspruchsgrundlagen für den Schadenersatzanspruch ausführender Unternehmen wegen Terminverzögerungen der Bauausführung. Ein Schadenersatzanspruch besteht, wenn die hindernden Umstände vom Auftraggeber oder dem von ihm beauftragten Planungsbüro zu vertreten sind, und der ausführende Auftragnehmer alles, was ihm zumutbar ist, getan hat, um die Weiterführung von Arbeiten zu ermöglichen. Das Musterschreiben dient dazu, sich als Planungsbüro zu entlasten (hindernde Umstände stammen nicht aus Ihrer Sphäre).