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  • 10.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · LPH 5/6/7

    Beratung privater Bauherren zur Vereinbarung der VOB mit Baufirmen

    Es ist zwar nicht Aufgabe des Objektplaners, Rechtsfragen zu bearbeiten. Aber in Bezug auf die Anwendung der VOB/B und VOB/C liegen verschiedene Handlungsempfehlungen aus der Fachliteratur vor, sodass wir ebenfalls empfehlen, diese Frage mit dem privaten Auftraggeber zu klären – und dabei untenstehendes Musterschreiben zu verwenden. Bei öffentlichen Auftraggebern ist das nicht erforderlich. Sie sind aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen verpflichtet, die VOB einzuhalten.