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  • 10.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Bauphysik, Geotechnik, Vermessung … · LPH 1/2

    Auftraggeber-Info zur Beauftragung von Vermessungsleistungen

    Immer häufiger werden Schadenersatzprozesse geführt, weil bei der Einhaltung des Grenzabstands Fehler passiert sind. Architekten werden haftbar gemacht, weil sie im schwierigen Umfeld (Bebauung im geneigten Gelände, an Grundstücks- oder Baugrenzen oder Abstandsflächen im innerstädtischen Bereich) Abstände nicht eingehalten haben. Oft sind sogar Lagepläne oder Grenzmarkierungen falsch, die der Architekt als Planungsgrundlage erhalten hat. Um solche Mängel zu vermeiden, sollten Vermessungsfachbüros eingeschaltet werden. Die entsprechende Beratung des Bauherrn sollte schriftlich erfolgen. Nutzen Sie das PBP-Musterschreiben..