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  • 30.10.2018 · Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · Kosten/Mitwirkung AG

    Information über die Bindungswirkung einer Kostenermittlung

    Auch einseitig vom Bauherrn bei der Grundlagenermittlung geäußerte Kostenvorstellungen können eine Bausummengarantie begründen, wenn der Architekt ihnen nicht widerspricht. Zur vereinbarten Beschaffenheit können auch Kostenvorstellungen zählen, die der Bauherr im Laufe der Planung äußert. Diese – harten – Aussagen des OLG Oldenburg haben die Kostenobergrenze-Diskussion neu entfacht und zwingen zum Handeln. Konkret: Werden Sie einseitig mit Kostenvorgaben konfrontiert, die Ihr Bauherr als Kostenobergrenzen verstehen kann, müssen Sie dem mit einem erläuternden Schreiben widersprechen. Nutzen Sie dazu das PBP-Musterschreiben