01.06.2006 · Fachbeitrag aus PA · Gebührentipp
Unter der GOZ-Nr. 225 rechnet man die „Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde“ ab. „Pädiatrische Zahnheilkunde“ bedeutet in diesem Zusammenhang keinesfalls, dass die Maßnahme auf Milchzähne beschränkt ist. Vielmehr kann durchaus auch ein jugendlicher Schneidezahn betroffen sein, der wegen einer Kronenfraktur bis zum Abschluss des Gebisswachstums mit einer provisorischen Krone versorgt werden soll.
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus PA · Zahnersatz
Frage:
„Wir haben an der UK-Modellgussprothese eines Privatpatienten zwei Geschiebe und zusätzlich noch zwei Gussklammern aktiviert. Jetzt sind wir uns nicht sicher, welche GOZ-Nummern wir hierfür ansetzen können. Können Sie uns weiterhelfen?“
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus PA · SDA-Technik
Frage:
„Wir haben eine dentinadhäsive Rekonstruktion analog GOZ-Nr. 217 mit dem 3,2fachen Steigerungsfaktor abgerechnet. Die volle Bezuschussung wird von der Beihilfestelle unseres Patienten mit folgender Begründung abgelehnt: ‚Die Berechnung von zahnärztlichen Leistungen bei Kompositfüllungen bzw. Füllungen in der Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik ist sowohl nach den GOZ-Ziffern 205, 207, 209 oder 211 als auch in analoger Berechnung nach den GOZ-Ziffern 214 bis 217 beihilfefähig. Bei ...
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus PA · BEL II 2006
Der VDZI und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben mit Wirkung vom 1. April 2006 an eine bundeseinheitliche Preiserhöhung der zahntechnischen Leistungen um 1,2934 Prozent vereinbart. Die hieran anknüpfenden, auf Landesebene zu vereinbarenden Höchstpreise dürfen die bundeseinheitlichen Durchschnittspreise um fünf Prozent über- bzw. unterschreiten. Die zahntechnischen Preise im Praxislabor müssen die im gewerblichen Labor geltenden Preise nochmals um fünf Prozent ...
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus PA · Praxiskonzept
Implantieren Sie bereits erfolgreich in der eigenen Praxis? Bieten Sie alle bzw. die neuesten ästhetischen Trends in Ihrer Praxis an? Haben Sie schon das neue Cerec-Gerät? In den letzten Jahren wurde die Diskussion um außervertragliche Leistungen intensiv geführt. In der konkreten Umsetzung ist jedoch häufig zu beobachten, dass der gewünschte - oder versprochene - Erfolg sich nicht im erhofften Maße einstellt. Machen die betroffenen Praxen etwas falsch? Warum funktioniert es bei dem ...
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus PA · Implantologie
Der externe Sinuslift zur Verbesserung der knöchernen Situation bei einer Implantation ist eine chirurgische Maßnahme, die sich im Lauf der letzten Jahre bei implantologisch tätigen Zahnärzten einer steigenden Wertschätzung erfreut und daher immer h äufiger durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie diese Operation korrekt abzurechnen ist. Im Wesentlichen bestehen hierbei zwei Optionen.
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus PA · Implantologie
Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e. V., die Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie e. V., die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e. V. und der Berufsverband Deutscher Oralchirurgen e. V. haben eine gemeinsame Empfehlung zur gebührenrechtlichen Bewertung neuerer Verfahren im Bereich der rekonstruktiven Periimplantatchirurgie erarbeitet, die regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden ...
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus PA · Implantologie
Frage:
„Ich habe bei einem Patienten in regio 22 implantiert. Zeitgleich habe ich aus regio 48 retromolar einen Knochenblock entnommen und vestibulär in regio 22 augmentiert. Zusätzlich wurde BioOss dort und im Entnahmebereich aufgebracht sowie regio 22 mit BioGide abgedeckt. Berechnet habe ich die Nr. Ä 2255 für den Knochenblock (Entnahmestelle deklariert), Ä 2442 für das alloplastische Material in regio 22 und 48, die GOZ-Nr. 413 (analog) für die Membran sowie den Zuschlag Ä 444.
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus PA · Abrechnung nach GOZ/GOÄ
Wie wir zahlreichen Anfragen entnehmen, wirft die Abrechnung von Behandlungen der erkrankten Pulpa in der Praxis eine ganze Reihe von Fragen auf. Dies nehmen wir zum Anlass, die dabei zu beachtenden Grundsätze und Bestimmungen zusammenhängend darzustellen und zu kommentieren. Die Kenntnis dieser Regularien ermöglicht dem Zahnarzt nicht nur, für seine Leistungen ein optimales Honorar zu erzielen, sondern gibt ihm auch wichtige Argumente an die Hand, mit deren Hilfe er den Auffassungen eines ...
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus PA · Bundesgerichtshof
Mit Urteil vom 23. März 2006 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass medizinisch nicht notwendige kosmetische Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 2 GOÄ („Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen Versorgung hinausgehen“) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu berechnen sind und nicht zu einem vereinbarten Pauschalhonorar berechnet werden können.
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