12.03.2020 · Fachbeitrag aus MBP · Gesetzgebung
Verluste aus Kapitalvermögen unterliegen gewissen Abzugsbeschränkungen. So dürfen z. B. Verluste aus Aktienverkäufen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Seit 2020 gibt es nun eine weitere Einschränkung. Danach ist der Verlustabzug bzw. die Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 S. 6 EStG bei bestimmten Verlusten auf 10.000 EUR im Jahr begrenzt. Ab 2021 sind dann auch Termingeschäfte betroffen.
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05.03.2020 ·
Quartalsbeihefter aus MBP · Steuererklärungen · 2019
Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine Flut von Neuregelungen, die bei der Erstellung der Steuererklärungen 2019 zu beachten sind. Wir haben unsere praxiserprobte und bewährte Checkliste für Sie an die aktuellen Entwicklungen aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung angepasst. Mit dieser ausführlichen, zwölfseitigen Checkliste zur Erstellung der privaten Steuererklärung behalten Sie den Überblick über die vielen Punkte, die Sie im Bereich der persönlichen ...
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05.03.2020 · Nachricht aus MBP · Europa
Seit 1.2.20 ist der Brexit Realität: Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Für Bürger/-innen und Unternehmen ändert sich aber erst einmal nichts, da zunächst bis Ende 2020 eine Übergangsphase läuft, in der das EU-Recht im und für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin gilt, jedoch ohne britisches Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen. Das Vereinigte Königreich bleibt in dieser Zeit auch Teil des EU-Binnenmarktes und der ...
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05.03.2020 · Nachricht aus MBP · Jahresabschluss und Steuererklärungen 2019
Als Informationsdienst für die Praxis liefert Ihnen MBP einen besonderen Zusatznutzen: Ab sofort können Sie auf alle wichtigen Checklisten zur Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen für 2019 zugreifen – und das kostenlos!
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05.03.2020 · Nachricht aus MBP · Doppelte Haushaltsführung
Mit Wirkung ab dem VZ 2014 setzt ein eigener Hausstand bei einer doppelten Haushaltsführung das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
S. 3 EStG). Das FG Niedersachsen (18.9.19, 9 K 209/18, Abruf-Nr. 213702 ) hat kürzlich zu dem Tatbestandsmerkmal der finanziellen Beteiligung Stellung genommen.
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05.03.2020 · Nachricht aus MBP · Sonstige Einkünfte
Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert (begrenztes Realsplitting). Dies hat das FG Münster (3.12.19, 1 K 494/18 E, Abruf-Nr. 213699 ) entschieden. Da bereits die Revision (BFH VI R 1/20) anhängig ist, muss nun der BFH entscheiden.
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05.03.2020 · Nachricht aus MBP · Vermietung und Verpachtung
Bei erheblichen Mietausfällen in 2019 kann unter gewissen Voraussetzungen ein teilweiser Erlass der Grundsteuer beantragt werden – allerdings nur noch bis zum 31.3.20 (§ 35 GrStG). Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Diese liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein ...
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02.03.2020 · Fachbeitrag aus MBP · Größerer Erhaltungsaufwand
Hat der Erblasser noch nicht verbrauchte Erhaltungsaufwendungen i. S. des § 82b EStDV, sind diese bei dem Erben in einer Summe abziehbar (FG Münster 11.10.19, 10 K 3350/18 E, Rev. BFH: IX R 31/19, Abruf-Nr. 213944 ). Damit hat sich das FG der Entscheidung des BFH (13.3.18, IX R 22/17) zur Restverteilung beim Tod des Nießbrauchers angeschlossen. Die Finanzverwaltung ist aber anderer Meinung.
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02.03.2020 · Fachbeitrag aus MBP · Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern
Das BMF (20.11.19, IV C 6 - S 2241/15/10003, Abruf-Nr. 213360) hat den Anwendungserlass zu § 6 Abs. 3 EStG neu gefasst und die jüngere BFH-Rechtsprechung (endlich) berücksichtigt. Danach ist die Gesamtplanrechtsprechung bei § 6 Abs. 3 EStG nicht anzuwenden. Zu der Frage, ob eine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG zu gewähren ist, ist sie jedoch weiter relevant.
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