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  • 05.03.2020 · Nachricht · Sonstige Einkünfte

    Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts als Werbungskosten abzugsfähig

    | Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert (begrenztes Realsplitting). Dies hat das FG Münster (3.12.19, 1 K 494/18 E, Abruf-Nr. 213699 ) entschieden. Da bereits die Revision (BFH VI R 1/20) anhängig ist, muss nun der BFH entscheiden. |

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