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  • 05.03.2020 · Nachricht · Sonstige Einkünfte

    Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts als Werbungskosten abzugsfähig

    Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert (begrenztes Realsplitting). Dies hat das FG Münster (3.12.19, 1 K 494/18 E, Abruf-Nr. 213699 ) entschieden. Da bereits die Revision (BFH VI R 1/20) anhängig ist, muss nun der BFH entscheiden.