02.05.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (USt) entsteht beim Unternehmer mit der Leistungsausführung, auch wenn er seine Vergütung zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten hat. Bleibt die Zahlung jedoch letztlich (ganz oder teilweise) aus, kann er seine USt-Schuld gegenüber dem Fiskus wegen Uneinbringlichkeit (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG) korrigieren. Der EuGH hat sich insofern jüngst mit der Korrekturmöglichkeit bei abgesicherten und zu diesem Zweck abgetretenen Leistungsforderungen beschäftigt (EuGH 9.2.23, ...
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26.04.2023 · Nachricht aus MBP · Geldwerter Vorteil
Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen (im Streitfall: Treibstoffkosten) schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus (BFH 15.12.22, VI R 44/20, Abruf-Nr. 233921 ).
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26.04.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Bilanzierung
Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB) setzt u. a. voraus, dass mehr Gründe für als gegen eine Inanspruchnahme sprechen („more likely than not“). Nach einer Entscheidung des FG Münster (16.11.22, 13 K 3467/19 F, Abruf-Nr. 233626 ) kann sich eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Entstehung einer Verbindlichkeit auch aus der seit Jahren bestehenden ständigen Übung ergeben, Mitarbeiterboni ohne rechtliche Verpflichtung auszuzahlen. Die ...
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26.04.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Einkünfteverlagerung
Die Bestellung eines Nießbrauchsrechts ist ein probates Mittel, um Einkünfte auf den Nießbraucher zu verlagern, die dieser dann versteuern muss. Der BFH (15.11.22, IX R 4/20, Abruf-Nr. 233664 ) hat nun entschieden, dass einem Quotennießbraucher nur dann die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind, wenn die Regelungen über die Nießbrauchsbestellung sicherstellen, dass der Gesellschafter die Entscheidungen – und zwar auch solche, die die ...
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25.04.2023 · Fachbeitrag aus KP · Gutachten für das IWW Institut
Als Steuerberater sind Sie täglich Haftungsrisiken ausgesetzt. Regelmäßige Mandanteninformationen können dabei einen Beitrag leisten, Ihr Risiko zu minimieren. Doch allein darauf können Sie sich nicht verlassen. Anhand einer gutachterlichen Stellungnahme hat das IWW Institut für Sie herausgearbeitet, was erforderlich ist, um die Kommunikation aus der laufenden Gesetzgebung, Rechtsprechung etc. für Ihre Mandanten haftungsrechtlich abzusichern.
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18.04.2023 · Nachricht aus MBP · Steuererklärungen
Die mit dem Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz geregelte Einmalzahlung von 300 EUR (EPP II) unterliegt der Einkommensteuer. In der Einkommensteuererklärung für 2022 ist sie dennoch nicht anzugeben (FinMin Schleswig-Holstein, ESt-Kurzinformation Nr. 23/2 vom 3.2.23).
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18.04.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Bei einem zu hohen Steuerausweis gibt es im Bereich der „Strafsteuer“ nach § 14c Abs. 1 UStG bislang eine strenge Auslegung durch die Finanzverwaltung und auch durch die BFH-Rechtsprechung. Dies könnte sich nun aufgrund eines Urteils des EuGH (8.12.22, C-378/21, Abruf-Nr. 233527 ) ändern.
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18.04.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Der praktische Fall
Durch das JStG 2022 (BGBl I 22, 2294) wurden die §§ 123 ff. in das EStG aufgenommen. Der Grund: Die Besteuerung der Gas-/Wärmepreisbremse nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG). Der praktische Fall zeigt, was es damit auf sich hat und dass sich der Gesetzgeber für ein kompliziertes Besteuerungsmodell entschieden hat.
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31.03.2023 · Nachricht aus MBP · Bilanzierung
Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit (nicht Altersteilzeit) gewähren, können hierfür eine steuermindernde Rückstellung bilden (FG Köln 10.11.21, 12 K 2486/20, Abruf-Nr. 232476 ; PM vom 25.11.22).
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31.03.2023 · Nachricht aus MBP · Lohnsteuer
Sachzuwendungen (z. B. ein Blumenstrauß) können Arbeitnehmer oder deren Angehörige aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z. B. Geburtstag) bis zu einem Höchstbetrag von 60 EUR je Anlass steuer- und beitragsfrei erhalten. Durch die neuen Lohnsteuerrichtlinien (R 19.6 Abs. 1 S. 2 LStR 2023) ist hier eine Änderung bzw. eine Einschränkung zu beachten. Danach gilt die Begünstigung nur noch, wenn die Angehörigen zum Haushalt des Arbeitnehmers gehören.
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