03.03.2023 · Nachricht aus MBP · Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
Das BMF (23.11.22, IV C 5 - S 2353/19/10010 :004) hat aktualisierte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht. Sie gelten ab dem 1.1.23. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend; dies gilt entsprechend für den ...
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03.03.2023 · Nachricht aus MBP · Haushaltsnahe Dienstleistungen
Das FG Münster (24.2.22, 6 K 1946/21 E) hatte entschieden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) fallen. Leider hat der BFH (Beschluss vom 1.9.22, VI R 8/22) die eingelegte Revision als unzulässig verworfen, da sie nicht rechtzeitig begründet wurde. Somit ist eine höchstrichterliche Entscheidung vorerst nicht zu erwarten.
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03.03.2023 · Nachricht aus MBP · Unterhaltsleistungen
Steuerlich abzugsfähige Unterhaltsleistungen können auch durch Naturalleistungen bewirkt werden. Nach einer Entscheidung des BFH (29.6.22,
X R 33/20, Abruf-Nr. 232687 ) ist bei der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten die ortsübliche Miete auch dann anzusetzen, wenn die Parteien unterhaltsrechtlich einen betragsmäßig geringeren Wohnvorteil vereinbart haben.
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03.03.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Abgabenordnung
Seit 2018 kann eine Kassen-Nachschau beim Steuerpflichtigen durch einen Amtsträger der Finanzbehörde erfolgen – und zwar ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung. Das FG Hamburg (30.8.22, 6 K 47/22, Abruf-Nr. 233287 ; NZB BFH XI B 93/22) hat sich nun mit den Voraussetzungen für den Übergang zu einer Außenprüfung (§ 146b Abs. 3 AO) beschäftigt.
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03.03.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommensteuer
Seit 2023 beträgt der Grundentlastungsbetrag für Alleinerziehende mit einem Kind pauschal 4.260 EUR pro Jahr (davor waren es 4.008 EUR). Dieser Betrag erhöht sich für jedes weitere Kind, für das ebenfalls die Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllt werden, um jeweils 240 EUR. Zudem hat das BMF (23.11.22, IV C 8 - S 2265-a/22/10001 :001, Abruf-Nr. 232553 ) umfangreich zum Entlastungsbetrag Stellung bezogen und dabei die positive Rechtsprechung des BFH aus 2021 umgesetzt, wonach der ...
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03.03.2023 · Nachricht aus MBP · IWW-Webinare
Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.iww.de/webinare .
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03.03.2023 · Nachricht aus MBP · Jahresabschluss und Steuererklärungen 2022
Als Informationsdienst für die Praxis liefert Ihnen MBP einen besonderen Zusatznutzen: Ab sofort können Sie auf alle wichtigen Checklisten zur
Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen für 2022 zugreifen – und das kostenlos!
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03.03.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Kapitalgesellschaften
Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, unterliegt als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung. Damit hat der BFH (28.9.22, VIII R 20/20, Abruf-Nr. 232830 ) der Ansicht des BMF (17.12.13, IV C 2 - S 2750 a/11/10001) eine Absage erteilt.
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03.03.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Elektrofahrzeuge
Seit 2022 können Halter von privaten und betrieblichen Elektrofahrzeugen am Emissionshandel teilnehmen und Treibhausgasminderungs-Quoten (kurz THG-Quoten) verkaufen. Wer diese Möglichkeit ungenutzt lässt, verschenkt bares Geld. Je Elektrofahrzeug winken jährlich Einnahmen von rund 250 bis 400 EUR – bei größeren betrieblichen E-Fahrzeugflotten winken also hohe Erlöse. MBP macht Sie mit den Details vertraut und zeigt auch, wie die Erlöse aus dem Prämienhandel zu versteuern sind.
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03.03.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Sofort- versus Zuflussbesteuerung
Bei einer Betriebsveräußerung gegen bestimmte wiederkehrende Bezüge kann der Steuerpflichtige zwischen der (nach §§ 16 Abs. 4, 34 EStG begünstigten) Sofortbesteuerung und der (nicht begünstigten) Zuflussbesteuerung wählen. Bislang wurde dieses Wahlrecht nur Steuerpflichtigen eingeräumt, die ihren Betrieb oder Teilbetrieb gegen wiederkehrende Bezüge veräußern. Der BFH (29.6.22, X R 6/20, Abruf-Nr. 232682 ) hat aber nun entschieden, dass dieses Wahlrecht auch Steuerpflichtigen ...
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