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  • 03.03.2023 · Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Steuerermäßigung für Abwasserentsorgung und Müllabfuhr: Revision zu spät begründet

    | Das FG Münster (24.2.22, 6 K 1946/21 E) hatte entschieden, dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) fallen. Leider hat der BFH (Beschluss vom 1.9.22, VI R 8/22) die eingelegte Revision als unzulässig verworfen, da sie nicht rechtzeitig begründet wurde. Somit ist eine höchstrichterliche Entscheidung vorerst nicht zu erwarten. |

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