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  • 25.11.2014 · Fachbeitrag · Werbungskosten versus Sonderausgaben

    Berufsausbildungskosten: Sind die Regelungen verfassungswidrig?

    | Nach Ansicht des BFH sind Berufsausbildungskosten als notwendige Voraussetzung für eine nachfolgende Berufstätigkeit beruflich veranlasst und als Werbungskosten zu berücksichtigen. Demzufolge hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass nach § 9 Abs. 6 EStG Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden (u.a. BFH 17.7.14, VI R 2/12, Abruf-Nr. 172681; BFH 17.7.14, VI R 8/12, Abruf-Nr. 143275 ). |

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