16.04.2025 · Nachricht · Werbungskosten
Nicht erwerbstätiger Teilzeitstudent: Fahrtkosten als Reisekosten abzugsfähig
In einem aktuellen Streitfall hat der BFH (24.10.24, VI R 7/22, Abruf-Nr. 246106 ) entschieden, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen für seine Fahrten zwischen der Wohnung und der Fernuniversität in Hagen nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten geltend machen kann.
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