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  • 02.11.2023 · Nachricht · Verstoß gegen Mindestlohn

    GmbH-Geschäftsführer haften nicht persönlich

    | In zwei Entscheidungen hat das BAG (30.3.23, 8 AZR 120/22, 8 AZR 199/22) geklärt, dass Geschäftsführer bei einer GmbH-Insolvenz für ausstehenden Mindestlohn nicht persönlich haften. Ein Geschäftsführer haftet nur persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist. Aber das war nach Ansicht des BAG hier nicht der Fall. |

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