Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.09.2016 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung

    Verbilligte Vermietung: Vergleichsmaßstab ist die Bruttomiete

    | Unter ortsüblicher Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung ist die ortsübliche Bruttomiete – d. h. die Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähigen Kosten – zu verstehen (BFH 10.5.16, IX R 44/15, Abruf-Nr. 188537 ). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents