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  • 04.06.2014 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung

    Nachträgliche Schuldzinsen bei nicht steuerbarem Immobilienverkauf

    | Veräußert der Steuerpflichtige seine fremdfinanzierte Mietimmobilie, können Schuldzinsen weiterhin als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden, wenn der Erlös nicht ausreicht, um das Darlehen zu tilgen. Dies hatte der BFH (20.6.12, IX R 67/10) bis dato nur für den Fall einer nach § 23 EStG steuerbaren Veräußerung entschieden. Nun hat der BFH die Möglichkeit des Schuldzinsenabzugs erweitert: Ein solcher ist nämlich auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie möglich (BFH 8.4.14, IX R 45/13, Abruf-Nr. 141515 ). |

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