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  • 22.08.2018 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung

    Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete bei möblierter Wohnung

    | Bei der verbilligten Vermietung an Angehörige sind Werbungskosten in voller Höhe abziehbar, wenn die Miete mindestens 66 % des ortsüblichen Niveaus beträgt (§ 21 Abs. 2 EStG). Der BFH (6.2.18, IX R 14/17, Abruf-Nr. 202114 ) hat nun entschieden, wie die ortsübliche Marktmiete zu ermitteln ist, wenn möblierte Wohnungen vermietet werden. |

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