03.04.2019 · Nachricht · Verlustfeststellung
Erhöht der Altersentlastungsbetrag den Verlustvortrag?
Der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) ist bei der Verlustfeststellung auch dann zu berücksichtigen, wenn sich hierdurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht (FG Köln 12.12.18, 10 K 1730/17, Abruf-Nr. 207634 ). Da gegen diese Entscheidung aber die Revision (BFH IX R 3/19) anhängig ist, muss nun der BFH entscheiden.
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