28.04.2021 · Nachricht · Unterhalt
Sonderausgabenabzug bei unentgeltlicher Wohnungsgestellung
Haben dauernd getrennt lebende Ehegatten einen Barunterhalt vereinbart, auf den eine unentgeltliche Wohnungsgestellung angerechnet wird, kommt ein Sonderausgabenabzug im Wege des begrenzten Realsplittings (§ 10 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 EStG) nur in Höhe dieser Anrechnung in Betracht – nicht aber in Höhe des Mietwerts der Wohnung (FG Niedersachsen 11.6.20, 1 K 99/19, Abruf-Nr. 220492 ).
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