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  • 23.05.2018 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Zurechnung von eBay-Verkäufen anhand des Nutzernamens

    Umsätze aus Verkäufen über eBay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Dies gilt auch, wenn Ehepartner den Account gemeinsam nutzen (FG Baden-Württemberg 26.10.17, 1 K 2431/17, Abruf-Nr. 200582 ).