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  • 04.08.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteuervergütungsverfahren: Antragsfrist läuft am 30.9.15 ab

    | Wurden Unternehmer 2014 im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet und möchten sie diese wieder erstattet haben, bleibt nicht mehr viel Zeit. Der Antrag muss nämlich spätestens am 30.9.15 in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter www.iww.de/sl1642 . |

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