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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen

    | Die OFD Karlsruhe (25.8.11, S 7270) hat dazu Stellung bezogen, wie die Ausgabe von Gutscheinen umsatzsteuerlich zu behandeln ist. |

     

    Werden Gutscheine ausgegeben, die nicht zum Bezug von hinreichend bezeichneten Leistungen berechtigen, unterliegt die Leistung erst bei Einlösung des Gutscheins der Umsatzsteuer.

    • Beispiele
    • Ein Kino stellt einen Gutschein aus, der sowohl für Filmvorführungen als auch beim Erwerb von Speisen und Getränken eingelöst werden kann.
    • Ein Kaufhaus stellt einen Gutschein aus, der zum Bezug von Waren aus seinem Sortiment berechtigt.
    • Ein Buchhändler stellt Geschenkgutscheine aus, die zum Bezug von Büchern oder Kalendern berechtigen.

    Bezeichnen die Gutscheine hingegen bestimmte, konkrete Leistungen, unterliegt der gezahlte Betrag als Anzahlung der Umsatzbesteuerung.

    • Beispiele
    • Ein Restaurant stellt einen Gutschein über ein Frühstücks- und Lunchbuffet aus.
    • Ein Kino erstellt Gutscheine über Filmvorführungen.
    • Ein Fitnessstudio stellt einen Gutschein zur Benutzung der Sonnenbank aus.
     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 203 | ID 30465580

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