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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Fragen und Antworten zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer

    | Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Umsatzsteuersatz für die Zeit vom 1.7. bis zum 31.12.20 gesenkt: Der reguläre Steuersatz beträgt dann nicht 19 %, sondern 16 %. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 5 % (bisher 7 %). Zu den zahlreichen Abgrenzungsfragen hat das BMF (30.6.20, III C 2 - S 7030/20/10009 :004) ein begleitendes Schreiben veröffentlicht. Zudem hat das BMF eine FAQ-Liste mit Antworten auf wichtige Fragen zur Änderung der Umsatzsteuersätze erstellt ( www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-06-25-faq-umsatzsteuersatzsenkung.html ). |

     

    In der FAQ-Liste werden u. a. folgende Fragen beantwortet:

     

    • Was ist bei laufenden Verträgen zu beachten, z. B. für Strom, Gas, Wärme, Wasser oder Telefon?
    • Müssen jetzt alle längerfristigen Verträge neu geschrieben werden?
    • Was ist bei Anzahlungen zu beachten?

     

    Weiterführender Hinweis

    • 5, 7, 16, 19 ‒ Diese Umsatzsteuersätze gelten in den nächsten Monaten (MBP 20, 117)
    Quelle: ID 46737380

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