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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    „Entnahme-Verkauf-Modell“: Vermeidung der Umsatzsteuer nur bei eindeutiger Entnahme

    von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

    | Ein Verkauf von Unternehmensvermögen unterliegt der Umsatzsteuer. Eine Entnahme kann hingegen ohne Umsatzsteuer bleiben, wenn der Gegenstand ohne Vorsteuerabzug Unternehmensvermögen wurde. Nach einer Entscheidung des FG Niedersachsen (3.4.25, 5 K 15/24, Abruf-Nr. 250507 ) gelten für dieses „Entnahme-Verkauf-Modell“ aber strenge Voraussetzungen. |

     

    1. Hintergrund

    Wurde ein Wirtschaftsgut ohne Vorsteuerabzug erworben und in das Unternehmensvermögen eingelegt, kann es grundsätzlich nicht umsatzsteuerbar entnommen und anschließend ohne Umsatzsteuer verkauft werden.

     

    MERKE | So hat der BFH (31.1.02, V R 61/96) festgestellt: Entnimmt der Steuerpflichtige einen Pkw, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hatte, vor der Veräußerung seinem Unternehmen, ist es unzulässig, die Entnahme zu besteuern. Wenn der Steuerpflichtige den Pkw dann veräußert, ist diese Leistung seinem privaten Bereich zuzurechnen. Sie unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer.