02.07.2026 · Nachricht · Steuererklärungen
BFH zum Verspätungszuschlag für Feststellungserklärungen
Für verspätet eingereichte Feststellungserklärungen einer Personengesellschaft ist selbst dann ein Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn es bei keinem der Gesellschafter zu einer Nachzahlung kommt (BFH 26.3.26, IV R 29/23, Abruf-Nr. 253861 ).
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