· Fachbeitrag · Steuerbilanz
Bilanzierungswahlrechte kennen und nutzen
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
| Bei der Aufstellung der Bilanz sind sowohl Aktivierungsgebote und -verbote als auch Passivierungsgebote und -verbote nach HGB und EStG zu beachten. Es bestehen aber auch Wahlrechte, die es ermöglichen, den Bilanzausweis und damit das Jahresergebnis zu gestalten. Doch wie hängen die Gebote, Verbote und Wahlrechte zusammen und was sind die praxisrelevantesten Wahlrechte in der Steuerbilanz? Der Beitrag gibt einen Überblick. |
1. Gebote, Verbote und Wahlrechte
§ 5 Abs. 1 S. 1 HS. 1 EStG besagt, dass für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen ist, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist. Hieraus ergeben sich folgende Grundsätze (vgl. auch BMF 12.3.10, IV C 6 - S 2133/09/10001):
- Handelsrechtliche Aktivierungsgebote und -wahlrechte führen zu Aktivierungsgeboten in der Steuerbilanz, sofern dies nicht durch eine steuerliche Regelung ausgeschlossen ist (Beispiel: selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, § 5 Abs. 2 EStG).
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