02.10.2014 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Übernahme von Buß- und Verwarnungsgeldern ist beitragspflichtig
Übernimmt ein Arbeitgeber Buß- und Verwarnungsgelder, handelt es sich grundsätzlich um sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Ausgenommen waren nach der Rechtsprechung des BSG (1.12.09, B 12 R 8/08) indes Bußgelder, die der Arbeitgeber (Speditionsunternehmer) bei Verstößen seiner Arbeitnehmer gegen Lenk- und Ruhezeiten im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse übernahm. Diese Sichtweise ist nach der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung (vom 9.4.14, TOP 4) seit dem 1.5.14 nicht mehr anzuwenden.
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